Ansprüche bei verschobenem Abflug

In der Regel gilt, daß dem Reisenden bei einer Verspätung des Abflugs von mehr als vier Stunden Minderungsansprüche zustehen, die sich nach der Stundenzahl sowie dem anteiligen Tagespreis der Reise richten. Üblich sind hier pro weiterer Stunde fünf Prozent des auf den Tag entfallenden Reisepreises.
Bei einer zeitlichen Verschiebung der Reise stehen dem Urlauber Minderungs- und Schadenersatzansprüche für den nutzlosen Tag der An- und Abreise zum Flughafen zu.
Für die zu Hause verbrachte Wartezeit bis zum endgültigen Antritt der Reise kann hingegen keine Minderung nach der Fünf-Prozent-Regelung beansprucht werden. Stattdessen kann sich jedoch ein Anspruch auf Schadenersatz für die Inanspruchnahme von unbezahlten Urlaubstagen aufgrund der Reiseverschiebung ergeben.
Tip: Gleichgültig aus welchem Grund sich Ihr Flug erheblich verzögert hat, verlangen Sie - neben der Erstattung der durch die Verzögerung entstehenden Kosten (wie Verpflegungskosten, Telefon) - auf jeden Fall eine Minderung des Preises. Falls Sie unsicher über die Höhe sind, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale.

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LG Frankfurt am Main, 2/24 S

 

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