"Lukrative" Reise
Bei gravierenden Reisemängeln können Gerichte Reisenden neben dem Recht der Reisepreisminderung auch Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs zusprechen, wenn der erhoffte Erholungswert schwerwiegend beeinträchtigt wurde.Dabei besteht durchaus die Möglichkeit, daß Rückerstattungs- und Schadensersatzanspruch zusammen mehr betragen als der gesamte Reisepreis. Dies belegt ein vom Oberlandesgericht Nürnberg entschiedener Fall. Das Gericht
Urteil des OLG Nürnberg
12 U 1053/94
Handelsblatt vom 26.01.1999
Urteil des OLG Nürnberg
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