"Hotel mit Meerblick"

Wer einen Aufenthalt in einem "Hotel mit Meerblick" bucht, muß nicht zwangsläufig "am Meer" wohnen, sondern kann auch, ohne einen Anspruch auf Reisepreisminderung zu haben, drei Kilometer entfernt untergebracht sein, solange er von dort aus das Meer "erblicken" kann ).

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Amtsgericht Hamburg; Az.: 22 C 204/97

 

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