Anwohnerparkplatz schafft kein Recht auf Parkraum
Ein Autofahrer hatte bei der Stadt gegen Gebühr einen Anwohnerparkausweis erworben. Als er in dem für die Anwohner reservierten Bereich keinen Parkplatz fand, stellte er seinen Wagen im Bereich eines Parkscheinautomaten ab, ohne jedoch einen Parkschein zu lösen. Wegen des Parkverstoßes wurde eine Geldbuße von 10 DM festgesetzt.Entgegen der Auffassung des Parksünders gab ihm der Anwohnerparkausweis nicht das Recht, einen anderen, gebührenpflichtigen Parkplatz der Stadt kostenfrei zu nutzen. Der Parkausweis berechtigt den Inhaber lediglich, in dem reservierten Bereich zu parken, ohne eine Ordnungswidrigkeit
AG Solingen vom 11.12.1996; Az.: 24 Owi 40 Js 2089/96
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