Anschnallpflicht für Taxifahrer
Taxi -und Mietwagenfahrer sind von der Verpflichtung zur Anlegung der vorgeschriebenen Sicherheitsgurte nur dann befreit, wenn sie tatsächlich Fahrgäste befördern, nicht aber bei sogenannten Leerfahrten.Beschluß des OLG Düsseldorf vom 10.07.1998, 5 Ss (OWi) 186/98-91/98 I. DAR 1998,450
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