Alkohol und Rauschgift
Bei eines Verkehrskontrolle wurde bei einer Autofahrerin ein Blutalkoholgehalt von 0,89 Promille ermittelt. Ferner wurden Spuren eines Abbauprodukts von Kokain festgestellt. Im anschließenden Verfahren vertrat ein Gutachter die Meinung, daß infolge der kombinierten Wirkung von Alkohol und anderen Rauschmitteln von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen sei.Dieser lediglich persönlichen Überzeugung des Sachverständigen folgte das Gericht
BayObLG; Az.: 1 St RR 14/97
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