Absehen von Fahrverbot bei Taxifahrer

Ein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm dann möglich, wenn der wirtschaftlich schlecht gestellte Betroffene ansonsten seiner Tätigkeit als Taxifahrer nicht mehr nachkommen könnte und er verkehrsrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist. Dies gilt insbesondere, wenn zwischen der Begehung der Tat und der Verurteilung ein längerer Zeitraum verstrichen ist.

Beschluss des OLG Hamm vom 02.07.2001, Az.: 2 Ss OWi 543/01

 

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