Abschleppen trotz Hinweiszettels im Auto
Das Abschleppen eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeuges kann dann unverhältnismäßig sein, wenn die Ordnungsbeamten in oder an dem Fahrzeug einen sichtbaren Hinweis vorfinden, dem zu entnehmen ist, wo sich der FahrerDiesen Anforderungen genügt jedoch ein Hinweiszettel mit dem Text "bei Störung bitte anrufen, komme sofort" und der Angabe der Handynummer nicht, da hieraus nicht zwingend geschlossen werden kann, dass sich der Fahrer
Urteil des OVG Hamburg vom 14.08.2001, 3 Bf 429/00,DAR 2002, 41
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