Abschleppen schon nach einer Stunde
Die Straßenverkehrsbehörde darf auf Kosten des Fahrers oder Halters eines Fahrzeuges, das ohne den erforderlichen Parkschein abgestellt wurde, bereits nach einer "Wartezeit" von pauschal einer Stunde abschleppen lassen.Für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme kommt es nicht auf die Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer oder eine konkrete Verkehrsbehinderung an.
VGH Kassel; Az.: 11 UE 3450/95
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