Abschleppen eines Fahrzeugs auf Anwohnerparkplatz

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim darf ein Kraftfahrzeug, das unberechtigterweise auf einem Anwohnerparkplatz abgestellt wird, ohne besondere Prüfung der Umstände abgeschleppt werden. Gleichgültig ist, ob der Berechtigte den Anwohnerparkplatz überhaupt nutzen wollte.

Verwaltungsgerichtshof Mannheim (v. 30.01.1995); AZ: 1 S 3083/94

 

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