Auffahrunfall nach Spurwechsel

Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auffahrenden Kraftfahrers. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn sich der Unfall kurz nach einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs ereignet hat und sich nicht beide Kraftfahrer

bereits auf die geänderte Verkehrssituation eingestellt haben.

Ist dies nicht zweifelsfrei zu klären, ist der Schaden hälftig zu teilen.

Urteil des KG Berlin vom 26.08.2004
12 U 195/03
KGR Berlin 2005, 99
DAR 2005, 157

 

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