Kein Schadensersatz für "frustrierte Aufwendungen"
Ein Hobbyrennfahrer, der kurz vor Beginn der Rennsaison Opfer eines Verkehrsunfalls geworden war, verlangte vom Unfallverursacher Schadensersatz, weil er DM 36.000 in seinen Tourenwagen investiert hatte, mit dem er nun, infolge seiner Verletzungen, nicht an den Rennen teilnehmen konnte.Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Hamm befand. Da der Rennwagen nicht am Unfall
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Oberlandesgericht Hamm; Az.: 27 U 161/97
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Kommentare zu diesem Beitrag
1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden- Unfall
Auf dem Weg zur ARbeit nahm mir ein Fahrer die Vorfahrt, ignorierte einStop-Schild und begann Fahrerflucht. Ich hatte das Nr.-Schild und seine Vers. Er wird meinen Schaden am Auto begleichen. (Reifen beim Ausweichen aufgerissen-Werkstatt)....
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