Kein Absehen von Fahrverbot bei Firmeninhabern

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm muß gegen einen Autofahrer in der Regel ein Fahrverbot verhängt werden, wenn gegen ihn eine Geldbuße wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt worden ist. Von einem Fahrverbot kann wegen einer erheblichen Härte abgesehen werden. Eine erhebliche Härte besteht nicht deshalb, weil jemandem eine Firma mit dreißig Mitarbeitern gehört. Diese Person kann notfalls von einem Mitarbeiter seiner Firma gefahren werden.

Oberlandesgericht Hamm (v. 27.08.1996); Az.: 2 Ss OWi 926/96

 

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