Kaskoversicherung: keine grobe Fahrlässigkeit trotz Rotlichtverstoßes
Wer infolge eines Rotlichtverstoßes einen UnfallEin vor dem Landgericht Köln verhandelter Fall zeigt, dass es auch Ausnahmen gibt. Ein Autofahrer hielt zunächst an einer roten Ampel an. Als die wenige Meter hinter dem Kreuzungsbereich befindliche Ampel auf Grün umsprang und der dahinter befindliche Kraftfahrer zu hupen begann, fuhr der Vordermann an, wobei er durch die tief stehende Sonne nicht genau erkennen konnte, dass die für ihn gültige Ampel immer noch Rot anzeigte. Dafür dass der Rotlichtfahrer nicht sorglos gehandelt hatte, sprach für das Gericht
Urteil des LG Rostock
24 S 81/02
Handelsblatt vom 17.12.2003
Urteil des LG Rostock
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