Kaskoversicherung: grob fahrlässiges Wettrennen auf Autobahn

Wer sich auf der Autobahn von einem Verkehrsteilnehmer zu einem Wettrennen provozieren lässt und infolgedessen einen Unfall verursacht, handelt grob fahrlässig und verliert demzufolge seinen Versicherungsschutz aus der Vollkaskoversicherung.

Urteil des OLG Köln vom 16.05.2000; Az.: 9 U 121/99

 

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