Freiheitsstrafe bei Unfall mit Todesfolge

Bei einem Verkehrsunfall mit besonders schweren, insbesondere tödlichen Unfallfolgen ist eine verhängte Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten in der Regel zu vollstrecken, wenn der Unfall Folge eines besonders groben und rücksichtslosen Verkehrsverstoßes war. "br />
Die "bloße" falsche Einschätzung einer Verkehrssituation oder die "bloße" Überschätzung der eigenen Fähigkeiten im Umgang mit einem Kraftfahrzeug kann hingegen Strafaussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung rechtfertigen. "br />

Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.02.2003

 

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