Fahruntüchtigkeit auch ohne Blutprobe
Ein offenbar angetrunkener FahrerZwar reicht ein mittels Atem-Alkoholtestgerätes gemessener Wert als Beweismittel zum Nachweis einer bestimmten Blutalkoholkonzentration im Strafprozeß nicht aus, gleichwohl wurde der Fahrer
Wenn sich der Täter der Blutentnahme entzieht, reichen ausnahmsweise auch aussagekräftige Indizien für die Verurteilung aus. Diese lagen in dem Falle vor: Atemalkoholtest 2,19 Promille, schwankender Gang, aggressives Verhalten, verschwommene Augen und eine ordentliche "Fahne". Als besonders schwerwiegendes Indiz werteten die Richter die Flucht des Täters aus dem Krankenhaus.
LG Gera vom 17.01.1996; Az.: 4 Qs 5/96
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