Erwerb von Antiblitz-Reflexfolien

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Cham kann der Käufer von Antiblitz-Reflexfolien vom Verkäufer kein Schadenersatz verlangen, wenn er wegen der Benutzung zu einer Geldstrafe wegen Kennzeichenmißbrauchs verurteilt wird. Nach Auffassung des o.g. Gerichtes kann der Käufer aus dem Kaufvertrag keinen Schadenersatz herleiten, weil dieser Vertrag sittenwidrig ist. Der Kauf diente dazu, folgenlos gegen geltendes Recht verstoßen zu können.

Amtsgericht Cham (v. 04.11.1996); Az.: 7 C 194/96

 

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