Bedeutender Schaden
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug fährt, obwohl er hierzu wegen Alkoholgenusses nicht mehr in der Lage ist und dadurch fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 315c AbsatzDas Bayerische Oberste Landesgericht kam zu dem Ergebnis, daß bei veranschlagten Reparaturkosten eines Kotflügels von 1.400 DM von einem bedeutenden Wert im Sinne des Gesetzes nicht mehr gesprochen werden kann. Das Gericht
BayObLG vom 07.11.1997; Az.: 1 St RR 132/97
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