Alkohol am Steuer: Welche Strafen drohen?
Mit der Einführung der 0,5 Promille-Grenze am 01.05.1998 ist die Zahl unfallbedingter Unfälle zunächst zurückgegangen.Mittlerweile ist wieder eine ansteigende Tendenz festzustellen. Noch immer ist bei der Mehrzahl der tödlichen Unfälle Alkohol im Spiel: "br />Ordnungswidrigkeit
Was vielen nicht bekannt ist: Eine Ordnungswidrigkeit
Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis unter 0,8 Promille droht ein Bußgeld von 200 DM.
Beträgt die BAK zwischen 0,8 bis zu 1,1 Promille, werden im Regelfall ein Bußgeld von 500 DM und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Weist das Verkehrszentralregister bereits eine einschlägige Eintragung auf, erhöhen sich das Bußgeld auf 1000 DM und das Fahrverbot auf drei Monate. Bei zwei Voreintragungen erhöht sich die Geldbuße nochmals auf 1500 DM.
Straftat
Bei einer Autofahrt mit einer BAK von 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) liegt keine Ordnungswidrigkeit
Verursacht ein Autofahrer mit einer derart hohen Alkoholisierung einen Unfall, bei dem ein Mensch schwer verletzt wird, droht unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. Bei der Tötung eines Unfallbeteiligten kann das Strafgericht auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aussprechen.
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Kommentare zu diesem Beitrag
1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden- neuen Führerschein in einem anderen mitgliedstaat
ich möchte gerne meinen Führerschein in einem anderen mitgliedstaat erwerben ,weil ich meine ,dass in deutschland mit der mpu nicht real umgegangen wird. Man wird 2-3 mal durchfallen gelassen, nur um mehr geld zu kassieren& dann die wartezeit danach....
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