Haftungsfragen bei illegalen Autorennen

Fahrzeugrennen auf öffentlichen Straßen sind illegal. Die Teilnahme an diesen meist lebensgefährlichen Rennen ist strafbar. Bei Unfällen verweigern im Regelfall auch die Versicherungen jegliche Ersatzleistung bzw. nehmen den Schadensverursacher in Regress.

Eine ganz andere rechtliche Frage ist die Haftung der Teilnehmer an diesen illegalen „Veranstaltungen“ untereinander. Insoweit wendet das Landgericht Duisburg die zur Teilnahme an gefährlichen Sportarten (Fußball, zulässige Auto- und Motorradrennen etc.) entwickelten Rechtsgrundsätze an. Entstehen hierbei Schäden und Verletzungen, haften die Beteiligten untereinander nur bei grob unsportlichem und regelwidrigem Verhalten.

Urteil des LG Duisburg vom 22.10.2004
7 S 129/04
NJW Heft 4/2005, Seite XIV

 

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