"Gewaltsamer Spurwechsel" bei Autobahneinfahrt
Auch das niedrige Beschleunigungsvermögen eines voll beladenen Sattelzuges oder Lkws rechtfertigt keinen "gewaltsamen Spurwechsel" vom Beschleunigungsstreifen der Autobahn ohne Rücksicht auf den durchgehenden Verkehr. Der einfahrende Lkw-Fahrer muss den bevorrechtigten Verkehr vielmehr auf sich und den beabsichtigten Spurwechsel etwa durch vorsichtiges Heranfahren an die linke Fahrbahnmarkierung, frühzeitiges Blinken oder Einschalten des Warnlichts aufmerksam machen.Der Einfahrende hat sich vor dem Spurwechsel zu versichern, dass der durchgehende Verkehr die Absicht des Einfahrens wahrgenommen hat und auf sein Vorrecht verzichtet. Ist das nicht der Fall, darf der Lkw-Fahrer nicht auf die Autobahn einfahren, sondern muss sein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten und auf eine Einfahrgelegenheit warten.
Urteil des OLG Hamm vom 27.10.1999; 13 U 14/99 (nicht rechtskräftig)
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