Leichtfertige Strafanzeige

Wer leichtfertig eine Strafanzeige stellt, läuft Gefahr, von dem zu Unrecht Verdächtigten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Ein Mann saß wegen einer derartigen Anzeige wegen des Vorwurfs des schweren Raubes 4 Monate lang in Untersuchungshaft. Da sich die Anzeige als völlig haltlos erwies, mußte der Anzeigenerstatter an den zu Unrecht Verdächtigten DM 15.000 Schmerzensgeld zahlen.

LG Bonn vom 03.11.1994; Az.: 15 O 169/94

 

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