Bewährungswiderruf schon bei Tatverdacht

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz kann ausnahmsweise eine Strafaussetzung zur Bewährung schon vor der rechtskräftigen Verurteilung wegen der neuen Straftat widerrufen werden. "br />
Für den Widerruf der Bewährung kann es ausreichen, wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß der Betroffene erneut eine Straftat begangen hat.

OLG Koblenz vom 18.02.1997; Az.: 1 Ws 86/97

 

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