Dietmar Wolf

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei wurde im Oktober 1990 gegründet. Der erfahrene Jurist ist seit 1982 in diesem Beruf tätig und ist Vertretungsberechtigt vor allen Land und Oberlandesgerichten.

Hausbesuche sind nicht die Regel, werden aber auf Wunsch gerne durchgeführt. Das Büro ist von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr besetzt. Die Kanzleiräume befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Land- und Amtsgericht. Parkplätze finden Sie direkt im Hof.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dietmar Wolf
Dr.-Friedrichs-Ring 4
08056 Zwickau
Sachsen
Deutschland

Telefon
+49 (375) 212254
Telefax
+49 (375) 215215
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rae-wolf-zwickau.com


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Rechtsanwalt Dietmar Wolf absolvierte sein Studium an der juristischen Fakultät zu Tübingen. Seit über 10 Jahren ist er in Zwickau ansässig und hat sich bereits einen breiten Kreis zufriedener Kunden aufgebaut. Seine guten Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch beweisen sein Interesse am internationalen Austausch.

Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Baurecht und Verkehrsrecht.

Diese Spezialisierung ist erforderlich in Anbetracht des komplexen Rechtssystems und um zu gewährleisten, dass die Kunden bestmöglicht vertreten werden können.

Weitere Interessenschwerpunkte von Herrn Rechtsanwalt Dietmar Wolf, welche im Architektenrecht und Strafrecht liegen, werden als besondere Herausforderungen angesehen.

Das Familienrecht erfordert viel Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl. Die Tatsache, dass es dabei um den Menschen direkt geht, hebt diese Arbeit in interessanter Weise von den anderen Fachbereichen ab. Bei Familien-angelegenheiten ist es daher von Vorteil, einen Anwalt mit langjähriger Erfahrung zu konsultieren.
Durch die wachsende Anzahl von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare ist dieser Bereich nicht mehr nur auf Eheangelegenheiten beschränkt.

Im Baurecht geht es vorrangig um die gegenseitige Erfüllung der Pflichten des
Auftraggebers und des Werkunternehmers während des Bauablaufs und Gewährleistungsfristen.

Im Verkehrsrecht, welches immer komplizierter wird, steht unter anderem die Beurteilung von Haftungsfragen, die Schätzung von Schadensansprüchen gegenüber der Versicherung oder um das Führerscheinrecht im Vordergrund.