Kostenerstattung für Privatgutachten im Strafprozeß
Ein Mann war angeklagt, seine 16 Jahre alte Adoptivtochter sexuell mißbraucht und genötigt zu haben. Zunächst zogen mehrere Gutachter den Wahrheitsgehalt der Aussage des Mädchens in Zweifel. Ein weiteres Sachverständigengutachten sprach sich für die Glaubwürdigkeit der Aussage des angeblichen Opfers aus. Daraufhin beauftragte der Angeklagte selbst einen Gutachter, der die Ausführungen des zu seinen Ungunsten ausgegangenen Gutachtens widerlegte. Der Mann wurde schließlich rechtskräftig freigesprochen. Er verlangte nun, daß die Gutachterkosten in Höhe von über 1.500 DM gegen die Staatskasse festgesetzt werden.Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte klar, daß Aufwendungen
OLG Düsseldorf vom 21.04.1997; Az.: 2 Ws 108/97
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