Kein Schadenersatz für Diebe nach Verfolgungsfahrt mit Polizei

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz haben von der Polizei verfolgte Diebe regelmäßig keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie durch ein riskantes Fahrmanöver geschädigt werden. Die Polizeibeamten sind zum Zwecke der Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung in der Regel sogar zu diesem Verhalten verpflichtet. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Fahrverhalten der Polizisten im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

Oberlandesgericht Koblenz (v. 22.04.1996); Az.: 12 U 849/95

 

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