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Das Landgericht Bonn schloß sich der Rechtsauffassung zahlreicher anderer Gerichte an, daß der KaufvertragDer bereits an den Verkäufer bezahlte Kaufpreis kann vom Erwerber nicht zurückgefordert werden, wenn ihn ebenfalls der Vorwurf des sittenwidrigen Geschäfts trifft.
LG Bonn vom 25.06.1998; Az.: 8 S 52/98
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