Sorgfaltspflichten von Polizeibeamten bei Auffinden eines aufgebrochenen PKW
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm sind Polizeibeamte beim Auffinden eines aufgebrochenen PKW verpflichtet, den Halter zu benachrichtigen. Ist dies nicht möglich, müssen sie es zunächst sicherstellen. "br />Unterlassen sie diese Maßnahmen und wird das Fahrzeug beschädigt oder zerstört, wird das jeweilige Bundesland gegenüber dem Halter schadenersatzpflichtig. Zu ersetzen ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges.
Oberlandesgericht Hamm (v. 13.03.1998); AZ: 11 U 186/97
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