Benachteiligte Kellner
Kellnerinnen und Kellner müssen sich nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg die bislang üblichen Schätzungen der Finanzämter über die Höhe des Trinkgeldes nicht gefallen lassen. Die Finanzbeamten schlagen in der Regel 2-3 % des Rechnungsbetrages als Trinkgeld auf, was oft zu empfindlichen Steuernachzahlungen beim Bedienungspersonal führt.Gibt der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung nachvollziehbar Trinkgeld an, so bedarf es anderer Hinweise, dass diese Angaben falsch sind. Eine bloße Schätzung ist rechtswidrig.
Urteil des FG Nürnberg
V 32/95
DM Heft 12/96, 153
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
