Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei gemeinsam unterzeichneter Steuererklärung

Unterzeichnet ein Ehegatte eine vom anderen Ehegatten ausgefüllte Steuererklärung, obwohl er weiß, dass dieser darin unrichtige Angaben zu seinen Einkünften gemacht hat, liegt nicht ohne weiteres eine Beihilfe oder Mittäterschaft zur Steuerhinterziehung vor. Der mitunterzeichnende Ehegatte macht sich jedenfalls dann nicht strafbar, wenn sich sein Verhalten in der reinen Unterschriftsleistung erschöpft.

Eine Strafbarkeit kann jedoch dann vorliegen, wenn darüber hinaus das Verhalten eine psychische Beihilfe in Form einer Bestärkung des Tatbeschlusses oder eine Mitwirkung an Vorbereitungshandlungen darstellt, eine Verabredung und ein einverständliches Zusammenwirken der Eheleute vorliegt oder der Ehegatte ein massives Eigeninteresse am Erfolg der Steuerhinterziehung hat.

Urteil des FG Köln vom 06.10.1999; 11 K 5118/92

 

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