Absprachen mit Finanzamt

Konsequenzen aus dem Fall Graf zog das Finanzgericht des Saarlands. Nach einem Urteil sind tatsächliche Verständigungen mit dem Finanzamt, bei denen sich die Parteien auf eine bestimmte Steuerzahlung ohne Prüfung der tatsächlichen Fakten einigen, nicht mehr ohne weiteres möglich.

Wirksam und bindend sind danach derartige Verständigungen nur, wenn die Verwaltung entweder einen Steuerbescheid erläßt, dessen Grundlage die Verständigung ist oder die Verständigung nach § 205 AO ausdrücklich für verbindlich erklärt.

Urteil des FG des Saarlandes
1 K 190/94

DM Heft 4/96, Seite 147

 

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