Abschreibung von EDV-Geräten
Was bislang - wenn überhaupt - nur mit stichhaltiger Begründung gelang, ist nun amtlich: Firmen dürfen ComputerAutotelefon vier Jahre
Drucker vier Jahre
Telefax fünf Jahre
Kopierer fünf Jahre "br />Scanner fünf Jahre
Schreibmaschine fünf Jahre "br />Telefon vier Jahre
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18.04.1997
IV A 8-S 1551-37/97
Impulse Heft 8/97, Seite 126
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