Abschreibung eines Arbeitszimmers
Für eine weitere Einschränkung bei der Absetzung des häuslichen Arbeitszimmers bei Selbständigen sorgte nun der Bundesfinanzhof.Haben Eheleute das Eigenheim jeweils zur Hälfte finanziert, kann der das Arbeitszimmer nutzende Ehegatte nur die halbe Abschreibung geltend machen.
Konsequenz aus dem Urteil: Der Ehegatte, der das Büro zu Hause betrieblich nutzt, läßt die Räumlichkeiten von seinem Partner mieten und setzt dann die Miete von der Steuer ab. Der andere zieht von den steuerpflichtigen Mieteinkünften seine Hälfte der Abschreibung ab.
Urteil des BFH vom 09.11.1995
IV R 60/92
RdW 1996, 234
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