Ausländer: Gleichbehandlung bei Fahren ohne Führerschein

Ausländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht schlechter gestellt werden als Deutsche, wenn sie ohne Führerschein angetroffen werden. Das Strafgericht darf insbesondere nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der ausländische Kraftfahrer überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt. Vielmehr muss sich das Gericht bemühen oder dem Beschuldigten zumindest die Möglichkeit eröffnen, die Führerscheinunterlagen bei der ausländischen Behörde anzufordern.

Urteil des BGH, Az.: 4 StR 170/00

 

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