Arbeitgeber haftet für Abschiebungskosten

Ein Arbeitgeber, der einen Ausländer illegal beschäftigt, haftet nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz auch dann für die Abschiebungskosten, wenn der Ausländer nur ganz geringfügig beschäftigt war.

Im zu entscheidenden Fall ging es um die Beschäftigung eines auf der Durchreise befindlichen Polen, der weder eine Aufenthaltsgenehmigung noch eine Arbeitserlaubnis besass, in einem Winzerbetrieb. Die Kosten für die Abschiebung beliefen sich auf ca. 1.800 DM.

Urteil des OVG Koblenz
11 A 10147/99

NJW Heft 14/1999, Seite LVIII

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps