Klauseln eines Pflegedienstes auf dem Prüfstand

Das Landgericht Berlin hatte im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen einem häuslichen Pflegedienst und einem Kunden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Dienstleistungsunternehmens zu prüfen. Gleich zwei Vertragsklauseln wurden von den Richtern beanstandet: Die Klausel, wonach dem Pflegedienst das Recht zustehen sollte, die Preise zu erhöhen, "wenn sich die Kalkulationsgrundlagen geändert haben", benachteiligt den Kunden unangemessen, da die Kalkulationsfaktoren nicht hinreichend konkret bezeichnet wurden und somit jeder beliebige Umstand eine Preiserhöhung gerechtfertigt hätte.Auch die Regelung im Kleingedruckten des Vertrags, wonach die bloße Ankündigung einer Preiserhöhung ausreichen sollte, die später erhöhten Preise rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Ankündigung zu berechnen, hielt der richterlichen Überprüfung nicht stand.

Urteil des LG Berlin vom 08.09.1999,26 O 228/99,RdW Heft 6/2000, Seite V

 

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