Klage gegen Verkehrszeichen

Hält ein Verkehrsteilnehmer ein Verkehrszeichen für rechtswidrig, kann er gegen die Verkehrsregelung notfalls auch gerichtlich vorgehen. Das Bundesverwaltungsgericht macht in derartigen Fällen die Klagebefugnis nicht davon abhängig, dass der Kläger von dem beanstandeten Verkehrszeichen "in einer gewissen Regelmäßigkeit oder Nachhaltigkeit" tatsächlich betroffen ist.

Urteil des BVerwG vom 21.08.2003
3 C 15/03
NJW 2004, 698

Urteil des BVerwG vom 21.08.2003

 

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