Kilometerstandsangabe bei Privatautoverkauf
Beim privaten Verkauf eines Pkw stellt die Angabe der Kilometerleistung des verkauften Fahrzeuges (hier 66.000 Kilometer statt tatsächlicher 166.000) keine haftungsbegründende Eigenschaftszusicherung des Verkäufers dar, es sei denn, dass sich aus dem KaufvertragLG Heilbronn vom 03.12.1998; Az.: 6 S 358/98 Ha
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