Keine wirtschaftliche Überforderung des Bürgen bei Grundbesitz

Eine Bürgschaftsverpflichtung kann nach ständiger Rechtsprechung wegen krasser Überforderung des Bürger sittenwidrig sein. Eine wirtschaftliche Überforderung liegt jedoch dann nicht vor, wenn der Bürge die gesamte Bürgschaftsschuld voraussichtlich durch Verwertung des vom ihm bewohnten Eigenheims tilgen kann.

Urteil des BGH vom 26.04.2001; Az.: IX ZR 337/98

 

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