Keine Warnhinweise auf Gefährlichkeit des Inhalierens von Feuerzeuggas
Der Hersteller eines Feuerzeuges ist nicht verpflichtet, auf die Gefahren hinzuweisen, die sich aus dem (missbräuchlichen) Inhalieren von Feuerzeuggas als Rauschmittel durch KinderUrteil des OLG Karlsruhe vom 29.03.2001; Az.: 4 U 22/00
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