Keine Warnhinweise auf Gefährlichkeit des Inhalierens von Feuerzeuggas

Der Hersteller eines Feuerzeuges ist nicht verpflichtet, auf die Gefahren hinzuweisen, die sich aus dem (missbräuchlichen) Inhalieren von Feuerzeuggas als Rauschmittel durch Kinder oder Jugendliche ergeben.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.03.2001; Az.: 4 U 22/00

 

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