Keine Maklerprovision bei Vertragsrücktritt
Ein MaklerDurch die vertragliche Einräumung des Rücktrittsrechts sollte der endgültige Abschluß des Vertrages offen bleiben. Da jedoch der Anspruch auf Maklerprovision vom endgültigen Zustandekommen des Kaufvertrages abhängt, besteht kein Provisionsanspruch, wenn eine der Vertragsparteien wirksam den Rücktritt vom Vertrag erklärt. Der Makler
Urteil des OLG Dresden vom 29.03.1995, VIII U 1068/94. RdW 1996,561
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