Benutzung einer Wasserrutsche auf eigene Gefahr
Eine Frau besuchte ein Erlebnisbad und wollte sich natürlich auch die Benutzung der besonders langen Wasserrutsche nicht entgehen lassen. In der Wasserströmung verlor sie jedoch derartig die Kontrolle, daß sie im Auffangbecken gegen eine Abgrenzungsmauer stieß.Die Klage gegen den Betreiber des Bades wies das Gericht
OLG Düsseldorf
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