Kindergeld auch während Beurlaubung eines Studenten

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ein studierendes Kind, sofern dieses jünger als 27 Jahre ist. Der Fortzahlung des Kindergeldes steht nicht entgegen, dass sich der Student für mehrere Semester beurlauben lässt. Erforderlich ist jedoch, dass diese Zeit ausbildungsfördernd mit Praktika

oder Arbeiten an der Universität ausgefüllt wird.

Urteil des BFH vom 13.07.2004
VIII R 23/02
Pressemitteilung des BFH

 

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