Keine Irreführung durch "time & more"

Die Bezeichnung eines Mobilfunktarifs mit "time & more" erweckt beim Verbraucher nicht die Vorstellung, ihm werde neben bestimmten Gesprächszeiten ein "Mehr", nämlich sonstige Leistungen, die über den vereinbarten Gesprächstarif hinausgehen, kostenlos überlassen. Für das Oberlandesgericht Düsseldorf führt auch das weithin bekannte Kundenbindungsprogramm der Lufthansa "miles & more" zu keiner anderen Beurteilung.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.06.2000, Az.: 20 U 29/00

 

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