Heiße Online-Verbindung
In fast allen Onlinediensten bieten Betreiber sogenannte "Erotische Kommunikation" über Dialogsysteme an. Der Teilnehmer kann hier mit (meist weiblichen) Mitarbeitern des Betreibers mehr oder weniger anregende Gespräche führen. Die Gebühren sind mit in der Regel 1,30 DM pro Minute recht saftig. Die Onlinegebühren erhebt bei T-Online (BTX) die Telekom zusammen mit der Telefonrechnung. Ein Teil wird dann an den Betreiber des inanspruchgenommenen Dienstes weitergeleitet.Bestreitet ein Teilnehmer, einen gebührenpflichtigen Dienst in Anspruch genommen zu haben, stellt sich die Frage des Nachweises, d. h. der Beweislast. Hierzu erließ das Oberlandesgericht Oldenburg eine interessante Entscheidung.
Anders als bei einem reinen Informationsabruf genügt es bei einem Dialogsystem nicht, wenn die Telekom an Hand eines Protokolls die Dauer der Verbindung mit dem Teilnehmer nachweist. Da hier neben der Bereitstellung der Verbindung eine Leistung des Anbieters, nämlich ein Dialog in Form einer Unterhaltung geschuldet wird, muß die tatsächliche Erbringung dieser Leistung nachgewiesen werden. Danach muß die Telekom insbesondere den Nachweis führen, daß in der fraglichen Zeit ein störungsfreier Dialog möglich war. Notfalls müßten hierfür spezielle technische Einrichtungen geschaffen werden.
Bleibt abzuwarten, wie die Telekom derartige Nachweise führen will, wenn die Inanspruchnahme des Onlinedienstes vom Teilnehmer glaubhaft bestritten wird.
Im vorliegenden Fall genügte dem Gericht
OLG Oldenburg vom 23.02.1996; Az.: 6 U 273/95
Urteil als PDF | Urteil versenden
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
- Meyer-Truelsen, Matthiesen Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Kiel
- Alexander H. Fundele, Wasserburg (Bodensee)
- Gutsche & Wildner Rechtsanwälte, Berlin
- Rechtsanwaltskanzlei Stefan Schimkat, Hamburg
- Dr. Schmidt & Partner, Stuttgart
- Helga Zschiegner, Altenburg
- Sandra Straube, Wolfsburg
- Iris Böckmann-Weyers, Krefeld
- Iris Böckmann-Weyers, Dülmen
- TRIAS AG, Pratteln (Basel)
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehrsrecht:
"Schnee und Recht – Teil 2"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena - Bereich Privatrecht & Kaufrecht:
"Schadensersatz und Schmerzensgeld"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena - Bereich IT-Recht & Computerrecht:
"Internetabzocke und Abofalle – 1. Quartal 2010"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena - Bereich Privatrecht & Kaufrecht:
"Falsche GEZ Mahnschreiben"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena - Bereich IT-Recht & Computerrecht:
"DENIC und DISPUTE"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena
