Gäeschftsführer, Klage gegen

Klage gegen ehemaligen Geschäftsführer
Der von einer GmbH auf Rückzahlung eines Darlehens verklagte frühere Geschäftsführer kann sich nicht darauf berufen, daß der Klage kein (wirksamer) Gesellschafterbeschluß vorangegangen ist.

Ein solcher Beschluß ist nur erforderlich, wenn ein zur Zeit der Klageerhebung noch amtierender Geschäftsführer Verfahrensgegner ist. Im Streitfalle war der beklagte Geschäftsführer jedoch bereits vor der Klageerhebung ausgeschieden.

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 23.10.1997 12 U 216/96 Der Betrieb 1998, 1022 GmbHR 1998, 599

 

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