Berechnung des entgangenen Gewinns bei Abnahmeverweigerung
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, wie der entgangene Gewinn eines Versorgungsunternehmens zu berechnen ist, wenn der Käufer vertragswidrig die bestellte Ware nicht abnimmt. Im konkreten Fall ging es um die Lieferung von Essen an städtische Schulen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Die Stadt hatte in vertragswidriger Weise die Abnahme des Essens verweigert.Bei der Berechnung des entgangenen Gewinns muss sich der Verkäufer auf den vereinbarten Preis grundsätzlich nur die besonderen Aufwendungen, die so genannten Spezialunkosten, die die Ausführung der Bestellung erfordern, anrechnen lassen (z. B. Wareneinsatz, Personalkosten, Kfz-Kosten). Die Generalunkosten z. B. Wasser-, Strom- und Heizungskosten sowie Kfz-Kosten scheiden bei der Schadensberechnung in der Regel aus.
Urteil des BGH vom 01.03.2001; Az.: III ZR 361/99
Urteil als PDF | Urteil versenden
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehrsrecht:
"Schnee und Recht – Teil 2"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena - Bereich Privatrecht & Kaufrecht:
"Schadensersatz und Schmerzensgeld"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena - Bereich IT-Recht & Computerrecht:
"Internetabzocke und Abofalle – 1. Quartal 2010"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena - Bereich Privatrecht & Kaufrecht:
"Falsche GEZ Mahnschreiben"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena - Bereich IT-Recht & Computerrecht:
"DENIC und DISPUTE"
mehr
Kanzlei Steffan Schwerin, Jena
