"Bild" muß Trainer Finke entschädigen

Das Landgericht München I verurteilte den Axel Springer Verlag zu 20.000 DM Entschädigung, weil die zum Verlag gehörende Bildzeitung über den Freiburger Bundesligatrainer Finke die Behauptung veröffentlichte, dieser habe sexuelle Kontakte zu den Ehefrauen von Spielern unterhalten. Die Behauptung, die jeglicher Grundlage entbehrte, wertete das Gericht als "schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts".

In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München wiesen die Richter darauf hin, daß die Entschädigung wegen der Schwere der Ehrverletzung durchaus noch höher ausfallen könne. Daraufhin nahm der Verlag die Berufung zurück. Das erstinstanzliche Urteil ist damit rechtskräftig.

OLG München I; Az.: 21 U 6068/97

 

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