Kein Einschreiben bei Behördenbriefen erforderlich

Die Tatsache, dass eine Behörde ein Schreiben mit korrekter Adressierung einem Bürger zweimal zugeschickt hat, reicht für die Annahme des Erhalts aus. Von einer Behörde kann die Versendung eines Schriftstücks per Einschreiben zum Nachweis des Zugangs nicht verlangt werden.

Urteil des Hessischen VGH vom 22.03.2005
2 UE 582/04
Pressemitteilung des Hessischen VGH

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps